VersicherungsschutzWir weisen darauf hin, dass der gesetzliche Versicherungsschutz nur für den direkten Weg von und zur Schule gewährleistet ist. Umwege sind durch die Versicherung nicht abgedeckt. Die Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeiten grundsätzlich nicht verlassen. Das betrifft besonders die Schüler der Klassen 5 – 10 in den großen Pausen. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen und mit jeweils einer schriftlichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten möglich. Verlassen die Schüler unerlaubt das Schulgelände, unterstehen sie nicht mehr der Verantwortung und Aufsicht der Schule. Den Schülern der Sekundarstufe II ist das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und Freistunden erlaubt. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit in dieser Zeit Angelegenheiten erledigt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schule stehen. Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss gehen wir grundsätzlich davon aus, dass die Schüler das Schulgebäude verlassen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir um formlose Nachricht. Ihr Kind müsste dann bis zum planmäßigen Ende des Unterrichts in der Schule verbleiben. Diese Regelung gilt freilich nur für die Klassen 5 – 9. Wir weisen nochmals darauf hin, dass Wertsachen weder im Schulgebäude noch in der Turnhalle für jedermann zugänglich aufbewahrt werden dürfen. Dafür besteht kein Versicherungsschutz! Wertsachen müssen immer an der Person getragen werden oder in Schließfächern deponiert werden.