Rhein-Gymnasium Sinzig Startseite Startseite Musikangebot Musikangebot Startseite Startseite Kleine Theater-AG Kleine Theater-AG Klassenfahrten Klassenfahrten Unsere Schule Unsere Schule Unterricht Unterricht Austauschprogr. / Skifahrt Austauschprogr. / Skifahrt Kollegium Kollegium Schulverwaltung Schulverwaltung Schülervertretung Schülervertretung Elternarbeit Elternarbeit
Klassenfahrten Klassen- und Studienfahrten sind den Unterricht ergänzende und bereichernde Schulveranstaltungen,  die zugleich wertvolle pädagogische Wirkungen haben. Das Rhein-Gymnasium begrüßt und fördert die  Durchführung dieser Fahrten.  Gleichwohl können die Fahrten nur dann genehmigt werden, wenn die Schüler und Schülerinnen durch  Einstellung und Verhalten im Unterricht gezeigt haben, dass ein erfolgreicher Verlauf zu erwarten ist. Die  Schüler haben kein Anrecht auf Teilnahme an Klassenfahrten in bestimmten Klassen oder Stufen.  Folgende Klassen- und Kursfahrten werden am Rhein-Gymnasium angeboten: Jahrgang Fahrtziel Dauer  Kostengrenze  Zeitraum  5 Bachem 3 Tage / 2 Üb  100 €  Anfang 5. Schuljahr  7 Rurberg  3 Tage / 2 Üb  170 €  Anfang 7. Schuljahr  10  nach Maßgabe  5 Tage  380 €  des Klassenleiters vor den Sommerferien  12  Ende des 440 €  12. Schuljahres      Der pädagogische Nutzen einer Fahrt in der Stufe 5 wird als wertvoll erachtet, um das soziale  Miteinander zu fördern.  Die Klassenfahrt in der Stufe 7 dient im Wesentlichen der Festigung der Klassengemeinschaft und  sollte daher erlebnispädagogischen Charakter haben.  Die 10er Fahrt soll zur Förderung des politisch-kulturellen Bildungshorizontes unserer Schüler  beitragen und entsprechend in den Unterricht eingebunden werden. Als Ziel bietet sich z. B. eine  Fahrt nach Berlin oder in eine andere deutsche Großstadt an. Über Ausnahmeregelungen  entscheidet der Schulleiter.  Die Studienfahrten der Jahrgangsstufe 12 müssen fächerübergreifende Bildungsinhalte vermitteln,  die von allen Teilnehmern inhaltlich vorbereitet werden. Die Ziele sind frei wählbar. Eine Fahrt in  ein englisch-, französisch- oder spanischsprachiges Land sollte angeboten werden.  Kosten Die angegebenen Beträge müssen Fahrt, Unterkunft, volle Verpflegung und alle anderen notwendigen  Ausgaben des Pflichtprogramms (z. B. Eintrittsgelder, Seilbahnkarten usw.) enthalten. Der  Kostenrahmen ist einzuhalten.  Bei Finanzierungsproblemen kann man sich vertrauensvoll an die Klassen- bzw. Stammkursleitung  wenden. Über den Förderverein können Kosten bis zu einer Höhe von 50% schriftlich beantragt werden.  Darüber hinaus gibt es für Hartz IV Bezieher Zuschüsse bei den zuständigen Stellen.  Sonstige allgemeine Regelungen für Klassenfahrten und Exkursionen Im Interesse aller müssen die außerunterrichtlichen Aktivitäten koordiniert werden. Kontinuierlicher  Unterricht muss gewährleistet bleiben.  Eine Kumulierung von Fahrten, Exkursionen und sonstigen zusätzlichen Schulveranstaltungen für  einzelne Schüler sollte unterbleiben.  In der Jahrgangsstufe 13 sollen vor dem schriftlichen Abitur keine Exkursionen stattfinden. 
MSS (Oberstufe) MSS (Oberstufe) Ehemalige Ehemalige Fächer / Projekte Fächer / Projekte Terminpläne Terminpläne Informationen / Regelungen Informationen / Regelungen Impressum / Kontakt Impressum / Kontakt Archiv Archiv
Berlin (10. Klasse)
Zermatt (12. Klasse)
KLASSENFAHRTEN
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