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  8. Dezember 2022
  Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
 
  liebe Schülerinnen und Schüler, am Montag, den 5.12.2022, trat die 19. Aktualisierung des Hygieneplans Corona in Kraft. Ebenso
 
  am Montag, den 5.12.2022, trat die 19. Aktualisierung des Hygieneplans Corona in Kraft. Ebenso aktualisiert worden ist das Merkblatt „Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern
 
  aktualisiert worden ist das Merkblatt „Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen“. Beide Dokumente finden Sie auf unserer Homepage. Obwohl sich die allgemeine
 
  und Jugendlichen“. Beide Dokumente finden Sie auf unserer Homepage. Obwohl sich die allgemeine Corona-Situation den offiziellen und medialen Auskünften zufolge stark verbessert hat, halte ich einen
 
  Corona-Situation den offiziellen und medialen Auskünften zufolge stark verbessert hat, halte ich einen erläuternden Kommentar zum neuen Hygieneplan von meiner Seite aus für dringend geboten.
 
  erläuternden Kommentar zum neuen Hygieneplan von meiner Seite aus für dringend geboten. Mit dem 19. Hygieneplan wird ab dem 05.12.2022 die Absonderungspflicht für Covid-19-positive
 
  Mit dem 19. Hygieneplan wird ab dem 05.12.2022 die Absonderungspflicht für Covid-19-positive Personen aufgehoben. Eine administrative Folge der neuen Regelung wird sein, dass eine Covid-
 
  Personen aufgehoben. Eine administrative Folge der neuen Regelung wird sein, dass eine Covid- Infektion nicht mehr aus der Fehltage-Bilanzierung der Schule herausfällt, da ab jetzt eine offizielle
 
  Infektion nicht mehr aus der Fehltage-Bilanzierung der Schule herausfällt, da ab jetzt eine offizielle Begründung für die Abwesenheit fehlt. Dieser Personenkreis darf laut Hygieneplan bei kontinuierlichem
 
  Begründung für die Abwesenheit fehlt. Dieser Personenkreis darf laut Hygieneplan bei kontinuierlichem Tragen einer Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder Maske mit einem ähnlichen Standard (?)) weiter die
 
  Tragen einer Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder Maske mit einem ähnlichen Standard (?)) weiter die Schule besuchen. Die Maskenpflicht wird allerdings im Freien wieder relativiert, wenn ein Abstand von
 
  Schule besuchen. Die Maskenpflicht wird allerdings im Freien wieder relativiert, wenn ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Dies ist bei einer Schülerschaft von 763 Personen so nicht umsetzbar. Die
 
  1,50 Meter eingehalten wird. Dies ist bei einer Schülerschaft von 763 Personen so nicht umsetzbar. Die Maskenpflicht endet frühestens am 5. Tag nach einem positiven Testergebnis. Es wird hier nur von einer
 
  Maskenpflicht endet frühestens am 5. Tag nach einem positiven Testergebnis. Es wird hier nur von einer 48-stündigen Symptomfreiheit als Bedingung für das Enden der Maskenpflicht und nicht von der
 
  48-stündigen Symptomfreiheit als Bedingung für das Enden der Maskenpflicht und nicht von der Erforderlichkeit eines negativen Testergebnisses gesprochen. Das Ablegen der Maske beruht somit
 
  Erforderlichkeit eines negativen Testergebnisses gesprochen. Das Ablegen der Maske beruht somit alleine auf dem subjektiven Empfinden des Einzelnen und seiner Angehörigen.
 
  alleine auf dem subjektiven Empfinden des Einzelnen und seiner Angehörigen. Ähnlich schwierig ist die Definition einer „symptomlosen Coronainfektion“. Diese Betroffenen haben
 
  Ähnlich schwierig ist die Definition einer „symptomlosen Coronainfektion“. Diese Betroffenen haben weiterhin eine Schulpflicht und eine Maskenpflicht.
 
  weiterhin eine Schulpflicht und eine Maskenpflicht.  In allen Fällen hat die Schule keinerlei Informationsrechte mehr gegenüber Eltern und Schülerschaft.
 
  In allen Fällen hat die Schule keinerlei Informationsrechte mehr gegenüber Eltern und Schülerschaft. Eine Infektion muss nicht mehr angezeigt werden. Somit kann die Schule aber ohne Kenntnis einer
 
  Eine Infektion muss nicht mehr angezeigt werden. Somit kann die Schule aber ohne Kenntnis einer Infektion die Maskenpflicht eines Betroffenen auch nicht überwachen. Die Schule ist „blind“ geworden.
 
  Infektion die Maskenpflicht eines Betroffenen auch nicht überwachen. Die Schule ist „blind“ geworden. Es sollte auch erwähnt werden, dass symptomlose positiv getestete Personen auch „Ausscheider“ von
 
  Es sollte auch erwähnt werden, dass symptomlose positiv getestete Personen auch „Ausscheider“ von Viren sein können. Sie können in dieser Phase andere Menschen infizieren.
 
  Viren sein können. Sie können in dieser Phase andere Menschen infizieren. In der Vergangenheit haben alle Mitglieder der Schulgemeinschaft zum Wohle der allgemeinen
 
  In der Vergangenheit haben alle Mitglieder der Schulgemeinschaft zum Wohle der allgemeinen Gesundheit vertrauensvoll und offen miteinander kommuniziert. Ich hoffe, dass dies auch weiterhin zum
 
  Gesundheit vertrauensvoll und offen miteinander kommuniziert. Ich hoffe, dass dies auch weiterhin zum Wohle aller geschehen wird. Zögern Sie bitte nicht, die Schule in unklaren Situationen ins Vertrauen zu
 
  Wohle aller geschehen wird. Zögern Sie bitte nicht, die Schule in unklaren Situationen ins Vertrauen zu ziehen.
  Mit freundlichen Grüßen
 
  ziehen.
  Mit freundlichen Grüßen Dr. Jens Braner
 
  Dr. Jens Braner 
 
  
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
  