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Der neue Hygieneplan – ein Kommentar 8. Dezember 2022 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,  liebe Schülerinnen und Schüler,  am Montag, den 5.12.2022, trat die 19. Aktualisierung des Hygieneplans Corona in Kraft. Ebenso  aktualisiert worden ist das Merkblatt „Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern  und Jugendlichen“. Beide Dokumente finden Sie auf unserer Homepage. Obwohl sich die allgemeine  Corona-Situation den offiziellen und medialen Auskünften zufolge stark verbessert hat, halte ich einen  erläuternden Kommentar zum neuen Hygieneplan von meiner Seite aus für dringend geboten.  Mit dem 19. Hygieneplan wird ab dem 05.12.2022 die Absonderungspflicht für Covid-19-positive  Personen aufgehoben. Eine administrative Folge der neuen Regelung wird sein, dass eine Covid-  Infektion nicht mehr aus der Fehltage-Bilanzierung der Schule herausfällt, da ab jetzt eine offizielle  Begründung für die Abwesenheit fehlt. Dieser Personenkreis darf laut Hygieneplan bei kontinuierlichem  Tragen einer Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder Maske mit einem ähnlichen Standard (?)) weiter die  Schule besuchen. Die Maskenpflicht wird allerdings im Freien wieder relativiert, wenn ein Abstand von  1,50 Meter eingehalten wird. Dies ist bei einer Schülerschaft von 763 Personen so nicht umsetzbar. Die  Maskenpflicht endet frühestens am 5. Tag nach einem positiven Testergebnis. Es wird hier nur von einer  48-stündigen Symptomfreiheit als Bedingung für das Enden der Maskenpflicht und nicht von der  Erforderlichkeit eines negativen Testergebnisses gesprochen. Das Ablegen der Maske beruht somit  alleine auf dem subjektiven Empfinden des Einzelnen und seiner Angehörigen.  Ähnlich schwierig ist die Definition einer „symptomlosen Coronainfektion“. Diese Betroffenen haben  weiterhin eine Schulpflicht und eine Maskenpflicht.   In allen Fällen hat die Schule keinerlei Informationsrechte mehr gegenüber Eltern und Schülerschaft.  Eine Infektion muss nicht mehr angezeigt werden. Somit kann die Schule aber ohne Kenntnis einer  Infektion die Maskenpflicht eines Betroffenen auch nicht überwachen. Die Schule ist „blind“ geworden.  Es sollte auch erwähnt werden, dass symptomlose positiv getestete Personen auch „Ausscheider“ von  Viren sein können. Sie können in dieser Phase andere Menschen infizieren.  In der Vergangenheit haben alle Mitglieder der Schulgemeinschaft zum Wohle der allgemeinen  Gesundheit vertrauensvoll und offen miteinander kommuniziert. Ich hoffe, dass dies auch weiterhin zum  Wohle aller geschehen wird. Zögern Sie bitte nicht, die Schule in unklaren Situationen ins Vertrauen zu  ziehen. Mit freundlichen Grüßen  Dr. Jens Braner 
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