Nutzung von digitalen Endgeräten in der Oberstufe
3. Juni 2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
als wir vor einigen Wochen die Nutzung von privaten Schüler-Endgeräten im Unterricht aussetzten,
erzeugte dies unterschiedliche Reaktionen. Das Spektrum dieser Reaktionen reichte von kritisch-
ablehnend, kritisch-konstruktiv bis abwartend-zustimmend. Manche Reaktionen erzeugten das Gefühl,
dass bestimmte Situationen zum (tatsächlichen) Kennenlernen mancher Menschen sehr erhellend sein
können.
In der Schulleitung besteht ein Konsens, dass der Mediengebrauch der Schülerinnen und Schüler in der
Sekundarstufe I einer klaren Begleitung und einer konzeptionellen Einbindung in den Fachunterricht
bedarf. Dies sollte in einem kontinuierlichen Prozess geschehen und zunächst nicht von externen
Geräten abhängen. Im nächsten Schuljahr stehen uns hierfür als Start neben den beiden
Computerräumen drei Tablet-Pools mit je 15 IPads zur Verfügung. Zusätzlich können wir nach der
Lieferung der digitalen Lehrerarbeitsplätze noch einen weiteren mobilen Pool mit Laptops generieren.
Der Zugriff auf ein flächendeckendes WLAN wurde mir aktuell vom Schulträger bis zu den Herbstferien
angekündigt.
In der Oberstufe sollte das Arbeiten mit digitalen Endgeräten freier, aber dafür in einem von
Nutzungsregeln flankierten Raum stattfinden. In den letzten Wochen wurden die entsprechenden
Nutzungsordnungen verschiedener Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsschulen in Deutschland und
in der Schweiz miteinander verglichen und daraus eine für uns, so glaube ich, passende
Nutzungsordnung erstellt.
Alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können ab dem 07.06.2021 einen Nutzungsantrag
für ein privates digitales Endgerät (z. B. Tablet) bei der Schulleitung stellen und dieses unter
Beachtung der Nutzungsordnung im Unterricht benutzen. Die beiden Dokumente findet man auf
der Homepage unter MSS (Oberstufe) → MSS-Formulare.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens Braner