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Maskenpflicht im Dreifaltigkeitsweg 29. Oktober 2020 Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,  liebe Kolleginnen und Kollegen,  liebe Schülerinnen und Schüler,  nach einer Woche mit erhöhter Maskenpflicht kann man ein positives, aber auch ein erschöpftes Fazit  ziehen. Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle anstrengend und für den  ein oder anderen auch sehr belastend. Trotzdem wurde die erweiterten Regeln ohne große Probleme  umgesetzt und eingehalten. Hierfür meinen großen Dank an das Kollegium und die Schülerschaft. Um  eine Entlastung zu bieten, gibt es jetzt in jeder Stunde kleine Pausen, in denen auch im Wechsel und auf  Abstand gegessen und getrunken werden kann. Dafür dienen die großen Pausen der auch dringend  notwendigen Bewegung (auf Abstand) im Freien. Regenpausen finden in den Unterrichtsräumen statt.  Auch wenn wir jetzt noch keine Pognose für die Zukunft stellen können, werden wir unsere Alltagsregeln  immer entsprechend der jeweiligen Lage fortentwickeln müssen. Hierbei sind auch Ihre, liebe Eltern und  liebe Erziehungsberechtigten, konstruktiven Kommentare und Kritiken immer willkommen.  Auch möchte ich Sie alle darüber informieren, dass gemäß Allgemeinverfügung vom 25.10.2020 durch  die Kreisverwaltung Ahrweiler in Ziffer 19 für stark frequentierte, durch Hinweisschilder besonders  ausgewiesene, innerörtliche Straßen und Plätze eine Maskenpflicht gilt. Für uns als Schule in Sinzig  bedeutet das, dass der Bereich des Dreifaltigkeitswegs zwischen Jahnstraße und Beethovenstraße  (Schulzentrum) als solcher Bereich ausgewiesen wird. Dies gilt sowohl für die Schüler*innen als auch für  Eltern und Erziehungsberechtigten.  Mit freundlichen Grüßen  Dr. Jens Braner 
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